Die neuropsychologische Therapie ist ein wissenschaftlich begründetes und anerkanntes psychologisches Therapieverfahren zur Behandlung psychischer Störungen nach erworbener Hirnschädigung, z.B. nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, einer entzündlichen oder anderen Erkrankung oder Verletzung des Gehirns.
Im Rahmen der neuropsychologischen Therapie werden psychische Störungen in den folgenden Bereichen behandelt:
- Wahrnehmung
- Aufmerksamkeit und Konzentration
- Gedächtnis
- Planen- und Problemlösefähigkeit
- Denkfähigkeit
- Motivation und Affekt
Vor Beginn der Therapie wird nach der Besprechung Ihres bisherigen Krankheitsverlaufes und der Vorbehandlungen (z.B. Klinik- und Rehabilitationsaufenthalte) eine ausführliche neuropsychologische Testdiagnostik durchgeführt, um einen detaillierten Überblick über die aktuell vorhandenen Probleme zu gewinnen. Auf dieser Grundlage erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Therapieplan, der auf Ihre besonderen Bedürfnisse und Ihren Alltag abgestimmt ist.
Das Ziel der neuropsychologischen Therapie ist es, die vormalige Leistungsfähigkeit möglichst wieder
herzustellen bzw. soweit wie möglich Einschränkungen zu verringern und/ oder alltagsbezogene Kompensationsstrategien
zu vermitteln, um eine
weitreichende Selbständigkeit zu erreichen. Die Therapie beinhaltet neben dem Training zur Verbesserung Ihrer
geistigen Leistungsfähigkeit auch psychotherapeutische Gespräche zur Unterstützung der
Krankheitsbewältigung.
Auch Ihre Angehörigen werden gerne in die Therapie einbezogen, um einen optimalen
Transfer der Therapieerfolge in den Alltag zu gewährleisten.
Über die neuropsychologische Therapie hinaus bieten wir spezifische Therapiemaßnahmen, wie die Überprüfung der Fahreignung (Diagnostik und praktische Fahrverhaltensprobe) oder Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung (berufsspezifisches Training, Belastungserprobung) an. Bei sozialrechtlichen Fragestellungen sind wir als anerkannte Gutachter in der Lage, die mit einer erlittenen Hirnschädigung verbundenen geistigen Funktionseinschränkungen objektiv zu beurteilen und deren Auswirkungen auf die berufliche und soziale Leistungsfähigkeit einzuschätzen.