Gesetzliche Krankenversicherung
Durch die gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für die von uns angebotenen Leistungen für Erwachsene: Psychotherapie (Verhaltenstherapie), neuropsychologische Therapie und Traumatherapie als Regelleistungen generell und vollständig übernommen. Hierfür benötigen Sie lediglich Ihre Versichertenkarte. Zur weiteren Behandlung muss dann ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden, um den wir uns kümmern. Wir verfügen über die Zulassung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Für die von uns angebotenen Leistungen: Psychotherapie (Verhaltenstherapie), neuropsychologische Therapie und
Traumatherapie werden von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe die Kosten in der Regel
übernommen.
Da die Vertragsbedingungen der privaten Krankenversicherer sehr uneinheitlich sind,
empfehlen wir Ihnen jedoch, sich
vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen, um die Kostenübernahme zu klären. Bei
Bedarf
sind wir Ihnen hierbei gerne behilflich. Zur weiteren
Behandlung ist in der Folge meistens ein formeller Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Da wir mit der
Zulassung
zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen (Kassenärztliche Vereinigung Hessen) über eine höhere
Qualifikation verfügen als die privaten Versicherer verlangen, ist die Genehmigung zur Kostenübernahme bei den
privaten Krankenversicherungen die Regel. Unsere Leistungen rechnen wir nach der Gebührenordnung für
Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) ab.
Selbstzahler
Sie können die Kosten für die von uns angebotenen Leistungen auch selbst übernehmen, insbesondere wenn Sie nicht möchten, dass die Beantragung einer Therapie und die Weitergabe Ihrer Diagnose- und Leistungsdaten an Ihren Kostenträger erfolgen sollen. Die Kosten für unsere psychotherapeutischen Leistungen rechnen wir nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) mit Ihnen direkt ab. Leistungen außerhalb des gesetzlichen Krankenversicherungsleistungskataloges, wie z.B. berufliches Coaching oder Paartherapie werden von uns generell als Selbstzahlerleistungen mit Ihnen abgerechnet.
Kosten bei Behandlungsausfall
Da wir unsere psychotherapeutischen Leistungen nur nach Terminvereinbarung erbringen, haben Sie die Möglichkeit, vereinbarte Termine bis zu 2 Werktage (Montag bis Freitag) vor dem Termin fristgerecht abzusagen oder zu verlegen. Verspätet abgesagte Behandlungstermine, die wir nicht kurzfristig durch alternative Behandlungen belegen können, stellen wir Ihnen privat als Ausfall in Rechnung.