Gesetzliche Krankenversicherung Durch die gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für die von uns angebotenen Leistungen für Erwachsene: Psychotherapie (Verhaltenstherapie), neuropsychologische Therapie und Traumatherapie als Regelleistungen generell und vollständig übernommen. Sie benötigen lediglich Ihre Versichertenkarte zum Erstgespräch. Zur weiteren Behandlung muss dann ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden, um den wir uns kümmern. Wir verfügen über die Zulassung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen. Private Krankenversicherung und Beihilfe Für die von uns angebotenen Leistungen: Psychotherapie (Verhaltenstherapie), neuropsychologische Therapie und Traumatherapie werden von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe die Kosten in der Regel übernommen. Da die Vertragsbedingungen der privaten Krankenversicherer sehr uneinheitlich sind, empfehlen wir Ihnen jedoch, sich vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen, gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich. Zur weiteren Behandlung ist meist dann ein Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Da wir mit der Zulassung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen (Kassenärztliche Vereinigung Hessen) über eine höhere Qualifikation verfügen als die privaten Versicherer verlangen, ist die Genehmigung zur Kostenübernahme bei den privaten Krankenversicherungen die Regel. Unsere Leistungen rechnen wir nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) ab. Selbstzahler Sie können die Kosten für die von uns angebotenen Leistungen auch selbst übernehmen, insbesondere wenn Sie nicht möchten, dass die Beantragung einer Therapie und die Weitergabe Ihrer Diagnose- und Leistungsdaten an Ihren Kostenträger erfolgen sollen. Die Kosten für unsere psychotherapeutischen Leistungen rechnen wir nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) mit Ihnen direkt ab. Leistungen außerhalb des gesetzlichen Krankenversicherungsleistungskataloges, wie z.B. berufliches Coaching oder Paartherapie werden von uns generell als Selbstzahlerleistungen mit Ihnen abgerechnet. Kosten bei Behandlungsausfall Da wir unsere psychotherapeutischen Leistungen nur nach Terminvereinbarung erbringen, haben Sie die Möglichkeit, vereinbarte Termine bis zu 2 Werktage vor dem Termin fristgerecht abzusagen oder zu verlegen. Verspätet abgesagte Behandlungstermine, die wir nicht kurzfristig durch alternative Behandlungen belegen können, stellen wir Ihnen privat als Ausfall in Rechnung.